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Der Haushalt ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Rat und die Verwaltung in der Gemeinde.

Seit dem Jahr 2009 wird der Haushalt nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) geführt.

Mit dem NKF ist ein Konzept für das Finanzwesen entstanden, das sich auf drei Komponenten stützt:

Bild Drei-Komponenten-System Gemeinde Alpen

Die Finanz- und Ergebnisplanung werden jährlich geplant und sind Bestandteile des Haushaltsplans.

Die Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz sind Bestandteile des Jahresabschlusses. Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten erläutert:

Ergebnisplan/ -rechnung

Der Ergebnisplan ist als Planungsinstrument der wichtigste Baustein des Haushaltsrechts. Er stellt alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode (Haushaltsjahr) dar und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Unter Erträgen und Aufwendungen versteht man das Ressourcenaufkommen bzw. den Ressourcenverbrauch innerhalb des Haushaltsjahres. Hierzu gehören zum Beispiel auch Abschreibungen und erst später zahlungswirksam werdende Belastungen. Das bedeutet, dass für Erträge Aufwendungen nicht immer der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung wäre eine Dienstleistung durch einen Handwerksbetrieb. Wird die Leistung im Dezember des aktuellen Haushaltsjahres erbracht, die Rechnung aber erst im Folgejahr beglichen, so wird der Aufwand im alten Haushaltsjahr verbucht (periodengerechte Verbuchung).

Die Ergebnisrechnung ist eine jahresbezogene Zeitraumrechnung. Sie ist vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Das Jahresergebnis stellt den wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Haushaltsjahres dar. Der ausgewiesene Jahresüberschuss (Erträge > Aufwendungen) oder Jahresfehlbetrag (Erträge < Aufwendungen) wird in die Bilanz übernommen und bildet dort die Veränderung des Eigenkapitals der Gemeinde ab.

Finanzplan/ -rechnung

Der Finanzplan bezieht sich ebenfalls auf eine Planungsperiode (Haushaltsjahr) und stellt alle Einzahlungen und Auszahlungen dar. Ein – und Auszahlungen sind alle Finanzmittelzuflüsse und Finanzmittelabflüsse. Der Finanzplan ist wie der Ergebnisplan Bestandteil der Haushaltsplanung.

Die Finanzrechnung ist eine Zeitraumabrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres und ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Würde wie im oben genannten Beispiel, die Leistung eines Handwerksbetriebes im alten Haushaltsjahr erbracht und die Zahlung (tatsächlicher Geldfluss) im Folgejahr erfolgen, so würde die Auszahlung im Gegensatz zum Aufwand, erst im Folgejahr gültig.

Zum Finanzhaushalt gehören auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.

Unter Investitionstätigkeit versteht man Zahlungsvorgänge, die unmittelbare Auswirkungen auf das Anlagevermögen haben, z.B. Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen, Erwerb von Grundstücken und Baumaßnahmen. Zur Finanzierungstätigkeit zählen Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden oder zur Liquiditätssicherung dienen (Einzahlungen), ebenso die Tilgung dieser Kredite (Auszahlungen).

Das Ergebnis aus der Finanzrechnung (Differenz Einzahlungen und Auszahlungen) nennt man Liquiditätssaldo und erhöht oder vermindert die liquiden Mittel auf der Aktivseite der Bilanz.

Bilanz

Ergänzt werden die beiden Komponenten des Ergebnis- und Finanzhaushaltes um die Bilanz. Sie zeichnet nicht, wie die beiden anderen Komponenten, die laufenden Ressourcen- bzw. Geldströme eines Haushaltsjahres auf, sondern stellt zu einem Stichtag das vorhandene Vermögen und die Schulden der Kommune gegenüber.

 

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