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Bauanträge, -anzeigen und -genehmigungen

Für die Erteilung von Baugenehmigungen im Bereich der Gemeinde Alpen ist der Kreis Wesel als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Für die Errichtung, den Umbau, den Abbruch und der Nutzungsänderung baulicher Anlagen i.S.d. der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern es sich nicht um genehmigungsfreie Vorhaben (kleinere, bzw. unbedeutende Baumaßnahmen) oder genehmigungsfreie Anlagen (haustechnische Anlagen, wie z.B. Heizungen) handelt.

Weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel unter www.Kreis-Wesel.de – Leben und Wohnen – Bauen – Baugenehmigung.

Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der Kreisverwaltung einzureichen.