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Friedhofsangelegenheiten

In der Gemeinde Alpen gibt es drei kommunale Friedhöfe. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Tode in der Gemeinde Alpen ihren Wohnsitz hatten, oder nicht in der Gemeinde wohnende Mitglieder der hiesigen evangelischen, katholischen und neuapostolischen Kirchengemeinde waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Wahlgrabstätte hatten. Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.

Auf den Friedhöfen Zum Wald (Alpen), Halfmannsweg (Veen) und Friedhofsweg (Menzelen) befinden sich Wahlgräber, Reihengräber und Urnengräber.

Die Friedhofsgebühren sind aus der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich.