Inhalt

Führerscheine

Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein:

In Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder im Kartenformat, müssen spätestens bis zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht. Weitere Informationen zu den genauen Umtauschfristen finden Sie hier.

Gebührenrahmen:

Umtausch in EU-Führerschein: 25,30 €
Den Gebührenrahmen für alle weiteren Führerscheinangelegenheiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Kreises Wesel.

Allgemeine Hinweise:

Für die Ausstellung des Führerscheins ist grundsätzlich der Kreis Wesel zuständig.
Die Anträge können von der Gemeinde Alpen entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Wesel weitergeleitet werden.

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, welche bereits bei Antragstellung geleistet werden muss.
Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro ist somit leider unumgänglich.

Ferner benötigen Sie:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • eine Kopie Ihres alten Führerscheines