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Gestattung vorübergehender Gaststättenbetriebe

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung oder Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.