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Gewerbebetrieb An-, Ab- und Ummeldung

Allgemeine Hinweise:

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, planmäßige und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit.
Diese Tätigkeiten müssen Sie als Gewerbe anmelden.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei:

  1. Neuerrichtung eines Betriebs/einer Hauptniederlassung,
  2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z.B. durch Kauf oder Pacht,
  5. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  6. Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Falls Sie ein Reise- oder Marktgewerbe ausüben möchten, wenden Sie sich bitte vorab per Mail oder Telefon an die unten aufgeführten Ansprechpersonen.

Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbe: Der/Die Einzelgewerbetreibende,
  • Personengesellschaften (z.B. OHG und GbR): Die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  • Kommanditgesellschaften (z.B. KG): Jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG): Die gesetzliche Vertretung.

Kein Gewerbe und somit auch nicht anzeigepflichtig sind:

  • Die Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
  • freie Berufe (Ärzte, Tagesmütter, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche,  künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) sowie
  • die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Erlaubnispflichten:

Für die Ausübung mancher gewerblicher Tätigkeiten sind spezielle Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich (z.B. Gaststätten, Hotels, Reisegewerbe oder Finanzdienstleistungen).

Für die Bereiche Gaststättengewerbe und Bewachungsgewerbe ist die Gemeinde Alpen zuständig.

Der Kreis Wesel ist für die Angelegenheiten Makler / Bauträger sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen zuständig.
Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

Welche Gebühren fallen an?

Gewerbean- und ummeldungen:

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
Gewerbeabmeldungen:

Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.


Onlineanträge für eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbebetriebs:

Neben einer klassischen papierbasierten An-, Ab- oder Ummeldung haben Sie auch die Möglichkeit, die Anträge online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einzureichen. Die Onlineanträge für die Bereiche Stehendes Gewerbe, Gaststättengewerbe, Bewachungsgewerbe sowie Betriebsfortführung finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Bereich "Weiterführende Informationen".