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Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.

Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigen Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) der Geschäftsführer. Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Gebühren:

  • 13,00 € pro Auskunft

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)