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Kinderreisepässe

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, v. 12.10.2023) ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt werden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Alle Kinder benötigen für Reisen ins Ausland ab dem 01.01.2024 einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2 – 3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 – 6 Wochen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro 


Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann einen Kinderreisepass erhalten. Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist die schriftliche Zustimmungserklärung der oder des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. (siehe downloads)

Zudem benötigen wir zur Unterschriftenüberprüfung von beiden Personensorgeberechtigten (Mutter oder Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) den Personalausweis oder den Reisepass.

Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Kinderreisepass ein biometrietaugliches Passbild enthalten.

Der Kinderreisepass ist seit Januar 2021 ab Antragstellung 1 Jahr gültig. Längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens einen Tag vorher) erfolgen muss. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.

Alte Kinderausweise (grün) können nicht mehr verlängert werden.

In diesen Fällen muss ein neuer bordeauxroter Kinderreisepass ausgestellt werden.

  • Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6 Euro.
  • Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt 13 Euro.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • unterschriebene Zustimmungserklärung von beiden Personensorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Pass beider Personensorgeberechtigten zur Unterschriftenprüfung
  • Für den Kinderreisepass benötigen Sie ein neues biometrietaugliches Passbild
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei den Anforderungen an Kopfposition und Gesichtsausdruck sowie an Augen und Blickrichtung aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig.
  • Der Kinderreisepass wird in Ihrem Beisein gefertigt. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist auch dann notwendig, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, den Kinderreisepass zu unterschreiben, damit das Lichtbild mit dem Passinhaber abgeglichen werden kann.

Das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde.