Inhalt

Melderegisterauskunft

Generelle Voraussetzungen und Widerspruchsrecht

Zulässig sind Auskünfte an Dritte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften in Alpen gemeldeter Personen.

Weiterhin sind Eigenauskünfte möglich.

Melderegisterauskünfte sind nur schriftlich oder elektronisch möglich, keinesfalls telefonisch.

Der Einbeziehung Ihrer Daten in das Auskunftssystem über das Internet kann schriftlich widersprochen werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Alpen, Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen, Rathausstr. 5, 46519 einzureichen.

Bei Gefahr von Leib und Leben kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden.

Direkte Auskunft im Bürgerbüro der Gemeinde Alpen

Auskünfte können im Bürgerbüro der Gemeinde Alpen beantragt werden.

Elektronische Meldeauskunft

Elektronische Meldeauskünfte sind über das Zema-Portal von d-NRW möglich. Eine Anfrage ist gebührenpflichtig.

Elektronische Auskunft über das Zema-Portal von d-NRW

Seit dem 01.01.2014 sind Auskünfte über d-NRW möglich. Eine Auskunft dort kostet 6,00 €, zudem wird für die Bearbeitung durch d-NRW eine Servicegebühr von 2,50 € erhoben. Den Abfragenden großer Adressmengen bietet diese Variante einigen Komfort und einige Vorteile: So können die Anfragen unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden und die Ergebnisse werden einige Zeit vorgehalten.

Alle Informationen zum Ablauf finden Sie im Zema Online Portal.