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Tiefbauangelegenheiten

Alle Angelegenheiten die sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befassen, die an oder unter der Erdoberfläche bzw. unter der Ebene von Verkehrswegen liegen gehören zum Tiefbau.

Eine gewisse Ausnahme bildet dabei der Bau von Brücken, die als Teil von Verkehrswegen ebenfalls zum Tiefbau gerechnet werden, obwohl sie über der Erdoberfläche liegen.

In Gemeindegebiet umfasst der Tiefbau die folgenden Fachgebiete:

  • Straßen- und Wegebau
  • Erdbau
  • Wasserbau
  • Kanalbau
  • Grünflächen
  • Spielplätze