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Auskunftspflichtige Mandatsträger
Gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind die Rats- und Ausschussmitglieder verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihren ausgeübten Beruf, eventuelle Beraterverträge sowie Mitgliedschaften und Funktionen in Gremien von Vereinen, Verbänden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen zu geben.
Diese Angaben sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die Rats- und Ausschussmitglieder der Gemeinde Alpen wurden vom Bürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Mit den die Rats- und Ausschussmitglieder betreffenden Angaben werden auch die Angaben des Bürgermeisters veröffentlicht."