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Förderprogramme

Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Anträge können wegen Ausschöpfung der Haushaltsmittel nicht mehr angenommen werden.

Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 (Niederschrift 34/2019) beschlossen, jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum innerhalb der Gemeinde Alpen durch eine finanzielle Förderung zu erleichtern.

Folgende Kriterien müssen für die Förderung vorliegen:

  • die betreffende Immobilie ist mindestens 35 Jahre alt
  • anspruchsberechtigt sind Personen bis zu einem Alter von max. 40 Jahren
  • das Haushaltseinkommen ist nicht höher als max. 75.000 € zzgl. 15.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Haushaltsmittel müssen noch vorhanden sein

Gefördert werden 600 €/jährlich als Grundbetrag und 300 €/jährlich zusätzlich für jedes im Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Höchstbetrag wurde auf 1.500 € jährlich festgesetzt.

Gleichzeitig kann eine einmalige Förderung für ein Altbaugutachten beantragt werden. Auch hier werden Fördermittel i. H. v. 600 €/Grundbetrag zzgl. 300 €/pro im Haushalt lebendes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bereitgestellt. Der Höchstbetrag liegt bei einmalig 1.500 € pro Altbau.


Förderung Photovoltaik-Anlagen

Anträge können wegen Ausschöpfung der Haushaltsmittel nicht mehr angenommen werden.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen, sowie Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen.

Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den Einsatz von Erneuerbaren Energien voran zu bringen und einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Es werden Photovoltaik-Anlagen und Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule gefördert.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen vorliegen:

  • Bau und Installation der Photovoltaik-Anlage durch ein Fachunternehmen.
  • Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort.
  • Beantragung der Förderung vor Beginn der Maßnahme.  Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
  • Haushaltsmittel müssen noch vorhanden sein.
Gefördert werden:
PV-DachanlageJe kWp bis 5 kWp120 € / kWp
 Je kWp zwischen 5 - 10 kWp60 € / kWp
 Je kWp über 10 kWp0 € / kWp
PV-BalkonanlagePauschal100 €
Batteriespeicherin Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage80 € / kWh