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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss

Zum Ablauf eines jeden Haushaltsjahres (31.12.) ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeinde muss im Jahresabschluss das Ergebnis der Ausführung des Haushaltsplanes für das abgelaufene Haushaltsjahr dokumentieren. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang. Des Weiteren ist ein Lagebericht beizufügen.

Zustandekommen des Jahresabschlusses
  • Der Kämmerer stellt den Entwurf auf.
  • Der Entwurf muss vom Bürgermeister bestätigt werden und wird anschließend in den Rat eingebracht.
  • Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt zunächst durch eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, die dazu einen Prüfbericht erstellt.
  • Anschließend prüft der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) unter Einbezug des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Prüfberichts den Jahresabschluss mit dem dazugehörigen Lagebericht und nimmt schriftlich dazu Stellung. Der RPA schlägt dem Rat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie Kenntnisnahme und Beschluss des Lageberichts vor.
  • Der vom RPA geprüfte Jahresabschluss wird vom Rat festgestellt sowie der Lagebericht zur Kenntnis genommen und beschlossen. Dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.
  • Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss wird der Aufsichtsbehörde (Kreis Wesel) unverzüglich angezeigt.
  • Der Landrat erteilt nach Prüfung Verfügung zur öffentlichen Bekanntmachung.
  • Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses sowie der Verweis auf den auf der Homepage veröffentlichten Jahresabschluss werden im Amtsmitteilungsblatt der Gemeinde Alpen bekanntgegeben.