Inhalt
Straßen- und Wegekonzept
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenaus-baumaßnahmen herzustellen.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, dieses Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht es Kommunen, die bereits über transparente Darstellungen von straßen- und wegebezogenen Maßnahmen verfügen ihre bisherigen Darstellungsformen beizubehalten.
2. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen
Die in den nachstehenden Tabellen einzutragenden Angaben sind auf das nach § 8a Absatz 1 KAG vorgegebene Minimum beschränkt. Gemeinden können darüber hinaus weiter-gehende Angaben machen (z.B. im Hinblick auf den zu erwartenden Kostenrahmen der geplanten Maßnahmen).
a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Unterhaltungsmaßnahme | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|
1.1 | Bergstraße | Hs.-Nr. 1-26 | Erneuerung Deckschicht | 2024 |
1.2 | Die Schraag | Erneuerung Deckschicht | 2024 | |
1.3 | Dickstraße | Hs.-Nr. 60-72 | Erneuerung Deckschicht | 2025 |
1.4 | Lemkenweg | Erneuerung Deckschicht | 2025 | |
1.5 | Mühlenweg | B'hardter - Hs.-Nr. 13 | Erneuerung Tragdeckschicht | 2026 |
1.6 | Winnenthaler Str. | Sonsb. Str. - Hockender Str. | Erneuerung Deckschicht | 2027 |
1.7 | Lindenallee | Hs.-Nr. 17-23 | Erneuerung Deckschicht | 2028 |
1.8 | Birtener Str. | Hs.-Nr. 28 | Erneuerung Deckschicht | 2028 |
1.9 | Borther Weg | Hs.-Nr. 2-4 | Erneuerung Deckschicht | 2028 |
b) beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Bei-tragspflicht auslösen.
Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Maßnahme | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|
2.1 | Am Leitgraben | Hs.-Nr. 1-7 | Umgestaltung (KAG) | 2024 |
2.2 | Im Heesefeld | Umgestaltung (KAG) | 2024 | |
2.3 | Stadtmauer | Hs.-Nr. 9-13 | Umgestaltung (KAG) | 2024 |
2.4 | Bruckstraße | Hs.-Nr. 22-64 | Umgestaltung (KAG) | 2024 |
2.5 | Bruckstraße | Hs.-Nr. 64-96 | Umgestaltung (KAG) | 2024-2025 |
2.6 | Lauerbrück | Erneuerung Tragdeckschicht (KAG) | 2025 | |
2.7 | Bosserhofsweg | Hs.-Nr. 16-24 | Umgestaltung (KAG) | 2025 |
2.8 | Flughafenweg | Hs.-Nr. 1-34 | Erneuerung Tragdeckschicht (KAG) | 2025 |
2.9 | Drüpter Weg | Erneuerung Tragdeckschicht (KAG) | 2025 | |
2.10 | Von-Galen-Str. | Hs.-Nr. 3-15 | Umgestaltung (KAG) | 2025-2026 |
2.11 | Halfmannsweg | Hs.-Nr. 5-11 | Umgestaltung (KAG) | 2025-2026 |
2.12 | Ringstraße | Hs.-Nr. 84-106 | Umgestaltung (KAG) | 2028 |