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1009UG/2013 - Teilnahme der Gemeinde Alpen an dem Landeswettbewerb KWK-Modellkommune 2013 – 2017

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die weitere Teilnahme der Gemeinde an dem Landeswettbewerb KWK-Modellkommune 2013 – 2017. Er stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in 2013 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Aufträge vorzubereiten.

Sachverhalt:


Auf der Grundlage eines allgemeinen Projektaufrufes und eines gesonderten Hinweises im Rahmen des Projektes Klimakommunen in der Euregio Rhein-Waal (KliKER) hatte sich die Gemeinde Alpen am 29.01.2013 mit einem Grobkonzept für die geplante Nahversorgung Alpen-Ost am Landeswettbewerb KWK-Modellkommune 2013 – 2017 beteiligt. Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

Mit Schreiben vom 02.05.2013 teilt der durch das Land NRW beauftragte Projekttäger ETN Jülich mit, dass die Wettbewerbsjury diesen Beitrag zur weiteren Förderung empfohlen hat. In diesem Zusammenhang ist bis zum 30.06.2013 ein förmlicher Antrag für ein Feinkonzept zu stellen. Hierzu hat am 29.05.2013 bereits ein Abstimmungsgespräch mit dem Projektträger stattgefunden. An diesem Gespräch hat ebenfalls das beauftragte Ingenieurbüro infas-enermetric teilgenommen, das den Antrag zurzeit vorbereitet.

Zur Teilnahme an dem Projekt ist ein förmlicher Ratsbeschluss erforderlich. In diesem Zusammenhang sind auch die hierzu erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Nach Kostenauskunft des Ingenieurbüros fallen in diesem Zusammenhang Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 284.000 €, die in Vorleistung abzuwickeln wären, aber zeitnah im Rahmen eines entsprechenden Zuwendungsbescheides zu 90 % gefördert würden. Die Gesamtmaßnahme ist gemäß den vom Land vorgegeben Fristen dabei im Zeitraum 01.07.2013 - 28.02.2014 auszuführen. Mithin wären in 2013 vergaberechtskonform ein freihändiger VOF-Auftrag von etwa 185.000 € für die eingeforderte wissenschaftliche Studie und in 2014 einen HOAI-Auftrag von ca. 99.000 € für die daraus folgende technische Ausführungsplanung zu erteilen.

Es würde sich um eine außerplanmäßige (konsumtive) Ausgabe handeln. Haushaltsrechtlich ergäben sich in diesem Zusammenhang folgende Konsequenzen:

· In 2013 wäre ein gesondertes Ausgabesachkonto einzurichten. Die Verwaltung schlägt vor, eine außerplanmäßige Deckung in erforderlicher Höhe durch Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (Sachkonto 40 13 0000, PSP 1 100.16.01.01) zu sichern. Parallel wäre aufgrund europarechtlicher Vorgaben ein eigenes Einnahmesachkonto für die o. a. Fördermittel einzurichten.

· In 2014 würden die dann noch notwendigen Ein- und -ausgaben im Haushaltsplan wie üblich veranschlagt.

Nach Vorlage des Feinkonzeptes entscheidet wiederum eine Landesjury über die investive Förderung der Maßnahme. Von den derzeit zur Förderung vorgeschlagenen 20 Städten und Gemeinden (Bottrop ist als Innovation-City bereits zusätzlich gesetzt), können 3 Kommunen auf eine entsprechende Landesunterstützung hoffen. Auch hier beträgt die Förderquote voraussichtlich 90 %. Die Gesamtkosten für dieses Projekt würden sich dabei auf 4.484.000 € belaufen. Die Teilnahme an dem Projekt würde insoweit mindestens zu einer deutlichen Verringerung der ohnehin aufzuwendenden Planungskosten beitragen. Insofern empfiehlt die Verwaltung die weitere Beteiligung an dem Landeswettbewerb, auch wenn hierzu ein gewisser verwaltungstechnischer Aufwand zu betreiben sein wird.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.06.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die weitere Teilnahme der Gemeinde an dem Landeswettbewerb KWK-Modellkommune 2013 – 2017. Er stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in 2013 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Aufträge vorzubereiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.07.2013

Beschluss:

Der Rat beschließt die weitere Teilnahme der Gemeinde an dem Landeswettbewerb KWK-Modellkommune 2013 – 2017. Er stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in 2013 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Aufträge vorzubereiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig