Inhalt

1011UG/2013 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB verspätet eingegangene Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Der Flächennutzungsplan ist nunmehr entsprechend gemäß § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Sachverhalt:


Auf die Vorlage 920 UG/2012 wird verwiesen. Mit Schreiben vom 03.05.2013 legt das LVA-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland nunmehr verspätet Anregungen vor. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Nach intensiver rechtlicher Würdigung und inhaltlicher Vorprüfung des Fachamtes fand hierzu am 11.06.2013 in Bonn ein Abstimmungsgespräch mit folgenden Ergebnissen statt:

Die verspätet eingegangenen Anregungen sind zumindest teilweise rechtlich relevant und daher grundsätzlich abzuwägen. In diesem Zusammenhang wurde folgende Übereinkunft erzielt:

Fläche Planungsziel Baurecht Abwägungsvorschlag
AL-8 landschaftsökologische Ausgleichsfläche Außenbereich (§ 35 BauGB) Eine Darstellung als landschaftsökologische Ausgleichsfläche kann erfolgen.
Es dürfen allerdings keine tiefwurzelnden Pflanzen verwendet werden.
AL-14 Ortsumgehung, nördlicher Bereich B-Plan 65 (Aufstellungsverfahren) Die Relevanz ist im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens zu klären.
AL-B-1 Gewerbegebiet (Norgren / Steag B-Plan 65 (Aufstellungsverfahren) Die Relevanz ist im Rahmen späterer Planverfahren zu klären. Es erfolgte ein entsprechender Hinweis im Rahmen des Umweltberichtes.
AL-B-11 landschaftsökol. Ausgleichsfläche Außenbereich (§ 35 BauGB), LSG Eine Darstellung als landschaftsökologische Ausgleichsfläche sollte entfallen.
BÖ-6 Bestandsüberplanung § 34 BauGB Die Anregung bezieht sich auf den Bereich der Gartenstraße. Zur Zeit besteht jedoch kein Handlungsbedarf. In ihrer Funktion als untere Denkmalbehörde wird die Gemeinde bei Einzelbauverfahren auf die Beachtung etwaiger bodendenkmalpflegerischer Belange durch Beteiligung der Fachbehörde hinwirken.
M-B-5 Bestandsüberplanung FNP alt, § 34 BauGB Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf. In ihrer Funktion als untere Denkmalbehörde wird die Gemeinde bei Einzelbauverfahren auf die Beachtung etwaiger bodendenkmalpflegerischer Belange durch Beteiligung der Fachbehörde hinwirken.
WF-1 Regionalplanerische Vorgabe (Darstellungspflicht) LEP VI Die Gemeinde wird die Erkenntnisse in ihrer Funktion als untere Denkmalbehörde an die zuständigen Regional- und Landesplanungsbehörden weiterleiten und entsprechende Hinweise im Erläuterungsbericht geben.

Die Belange der Bodendenkmalpflege sind damit in ausreichender Weise berücksichtigt.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.06.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB verspätet eingegangene Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Der Flächennutzungsplan ist nunmehr entsprechend gemäß § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 16.07.2013

Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB verspätet eingegangene Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Der Flächennutzungsplan ist nunmehr entsprechend gemäß § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Abstimmergebnis:
einstimmig