Inhalt

1033Sc./2013 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses an der Südstraße

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses an der Südstraße.

Sachverhalt:


Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich, für den der Flächennutzungsplan auch künftig eine landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich. Zulässig sind demnach u.a. land- und forstwirtschaftliche sowie einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienende Vorhaben.

Um ein solches Bauvorhaben scheint es sich im vorliegenden Fall nicht zu handeln. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist z.B. dann gegeben, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dies ist hier der Fall, da der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt.

Eine Baulückenschließung ist ebenfalls nicht gegeben. Zur Schließung einer Baulücke bedarf es einer Bebauung von einigem Gewicht, die örtlich nicht vorhanden ist. Der Bereich der Südstraße ist auf dieser Seite nur mit 1 Wohnhaus auf dem Antragsgrundstück bebaut.

Aus den genannten Gründen kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.09.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses an der Südstraße.
Abstimmergebnis:
einstimmig