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1035Sc./2013 - Zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ hier: Abwägung der aus der Be

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen zur Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ hat in der Zeit vom 05.07. bis einschließlich 06.08.2013 öffentlich ausgelegen.

In diesem Zeitraum wurden von den Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2013 über die Planung informiert.

Die fristgerecht eingegangen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. der Verwaltungsvorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.09.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen zur Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen

Rat, 08.10.2013

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen zur Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen