Inhalt

1069Sc./2013 - Schutz und Pflege von Bodendenkmälern hier: Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals WES 173 – römisc

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss beschließt, das Bodendenkmal WES 173 gem. § 3 DSchG NW in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Alpen einzutragen. Grundlage bildet das Bodendenkmalblatt WES 173 des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 16.07.2013.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 27.08.2013 beantragt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, das Bodendenkmal WES 173 in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Alpen einzutragen. Nach entsprechender Prospektion und fachlicher Feststellung ist im Bereich südlich der Burganlage Winnenthal ein römisches Übungslager dokumentiert worden.

Mit dem der Anlage beigefügten Denkmalblatt werden die Voraussetzungen zur Eintragung in die Denkmalliste gem. § 2 DSchG NW festgestellt. Das Bodendenkmal WES 173 ist demnach gem. § 3 DSchG NW in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler einzutragen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 12.11.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das Bodendenkmal WES 173 gem. § 3 DSchG NW in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Alpen einzutragen. Grundlage bildet das Bodendenkmalblatt WES 173 des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 16.07.2013.
Abstimmergebnis:
einstimmig