Inhalt
1074UG/2013 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus fasst er den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtsgültigkeit des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.
Sachverhalt:
Es wird zunächst Bezug auf die Vorlagen 968 UG/2013 und 1011 UG 2013 genommen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes hat nunmehr in der Zeit vom 30.09.2013 bis 31.10.2013 öffentlich ausgelegen. Es sind von den beteiligten Behörden und Bürgern verschiedene Anregungen eingegangen. Die Verwaltung hat hierzu jeweils einen Abwägungsvorschlag erarbeitet (Synopse wird nachgereicht).
Es wird vorgeschlagen, die Abwägung der Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. Um die Rechtsgültigkeit des Flächennutzungsplanes herbeizuführen ist eine abschließende landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 5 LPlG vorzunehmen. Der Plan ist danach gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 12.11.2013
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus fasst er den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtsgültigkeit des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 10.12.2013
- Beschluss:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die Rechtsgültigkeit des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig, 2 Stimmenthaltung