Inhalt

1093Sc./2013 - Bebauungsplan Nr. 66 „Weseler Straße“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Weseler Straße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 66 „Weseler Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Weseler Straße“ fand im Zeitraum vom 25.10.2013 bis einschließlich 26.11.2013 statt.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.10.2013 über die Planung informiert. Die fristgerecht eingegangen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt. Alle Anregungen beziehen sich auf Punkte, die bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB vorgetragen wurden.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Verwaltungsvorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 21.01.2014

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Weseler Straße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 66 „Weseler Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
14 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltung

Rat, 18.02.2014

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Weseler Straße“ vorgetragenen Anregungen i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 66 „Weseler Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig, 3 Stimmenthaltung