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641UG/2011 - 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus beschließt er die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB herbeizuführen.

Sachverhalt:


Der Rat der Gemeinde Alpen hat in seiner 5. Sitzung am 06.07.2010 die Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen (Vorlage 494 Sc./2010).

Der betreffende Bebauungsplanentwurf hat nunmehr in der Zeit vom 28.01.2011 bis 01.03.2011 einschließlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 18.01.2011 über die Planung informiert.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden im vorgenannten Zeitrahmen keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

Es liegen folgende Anregungen der Behörden vor:

Der Deichverband Poll bittet mit Email vom 21.01.2011 um den textlichen Hinweis, dass das Plangebiet im Verbandgebiet des Deichverbandes liegt.
Der Anregung wird gefolgt; es erfolgt eine entsprechende redaktionelle Ergänzung der Planurkunde.

Der Geologische Dienst NRW erläutert mit Schreiben vom 28.01.2011, dass im Plangebiet grundwasserbeeinflusster Boden vorliegt, der sehr empfindlich auf Bodendruck von Bauwerken reagiert, so dass Setzungen möglich sein können. Er empfiehlt, den Baugrund im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und sein Setzungsverhalten zu untersuchen und zu bewerten.
Der Sachverhalt ist bekannt. Dies ist bei späteren Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Um eine entsprechende Anstoßwirkung zu erzielen, erfolgt eine redaktionelle Ergänzung der Planurkunde als textlicher Hinweis.

Die Bezirksregierung Arnsberg weißt als zuständige Bergbehörde mit Schreiben vom 31.01.2011 daraufhin, dass die esco GmbH & Co. KG an dem Verfahren zu beteiligen sei.
Dies ist im Beteiligungsverfahren erfolgt; die esco hat keine Bedenken vorgetragen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW erklärt mit Schreiben vom 04.02.2011, dass dann keine Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplan bestünden, wenn die Erschließung des Bebauungsplangebietes weiterhin über die rückwärtigen Erschließungsstraßen erfolgt.
Der vorliegende Bebauungsplan ändert die örtliche Erschließungssituation nicht; sie erfolgt weiterhin über die örtlich ausgewiesenen Gemeindestraßen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in ihrer Funktion als Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Email vom 14.02.2011 darauf hingewiesen, dass das Plangebiet teilweise geräumt ist. Es wird empfohlen, im Zuge anstehender Baunahmen eine geophysikalische Untersuchung im Sinne des bereits enthaltenen textlichen Hinweises vorzunehmen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Gelsenwasser Energienetze GmbH weist mit Email vom 09.03.2011 darauf hin, dass in straßenseitigen Grundstücksbereichen eine Gasleitung verlegt ist. Insoweit dürfen keine Maßnahmen vorgesehen werden, die den Bestand oder die Betriebssicherheit der betreffenden Gasleitung gefährden. Hierzu wären geeignete Maßnahmen zu ergreifen (u. a. Baumschutz gemäß den einschlägigen Merkblättern). Bei Veräußerung von Grundstücken, auf denen Gasleitungen verlegt sind, sei darüber hinaus eine grundbuchliche Sicherung als persönliche Dienstbarkeit erforderlich.
Die Stellungnahme erfolgte außerhalb der Beteiligungsfrist. Der Bebauungsplanentwurf greift auch nicht in die Bestandsrechte ein. Die Stellungnahme wird insoweit zur Kenntnis genommen.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung im Sinne der Verwaltungsvorlage vorzunehmen sowie den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 22.03.2011

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus beschließt er die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 17.05.2011

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Darüber hinaus beschließt er die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig