Inhalt

672Sc./2011 - Erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Rathausplatz"

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Rathausplatz" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planentwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenkonzeptes zu entwickeln und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB einzuleiten.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Nr. 28 "Rathausplatz" ist bereits seit September 2002 rechtskräftig. Dabei wurde sein planerisches Grundkonzept durch die Errichtung eines weiteren zentralen Lebensmittelmarktes, die Schaffung neustrukturierter Park- und Platzbereiche sowie die Erweiterung des Rathauses inzwischen erreicht.

Nach den Planvorgaben des vorliegenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes ist im Planbereich auch eine weitere Umgestaltung vorgesehen. Das städtebauliche Rahmenkonzept sieht neben einer teilweisen örtlichen Öffnung der Alp´schen Ley auch die Ausgestaltung und Attraktivitätssteigerung der bestehenden Außenflächen vor. Im Zuge einer 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Rathausplatz" sind dazu die planerischen Voraussetzungen zu schaffen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 24.05.2011

Beschluss:

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Rathausplatz" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planentwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenkonzeptes zu entwickeln und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 12.07.2011

Beschluss:

Der Rat beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Rathausplatz" gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planentwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenkonzeptes zu entwickeln und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig