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849UG/2012 - Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis.

Die Gemeinde Alpen fordert dabei eine uneingeschränkte Beteiligung an nachfolgenden Betriebsplanverfahren.

Die Anwendung der Fracking-Technologie ist auszuschließen; hieran sind auch mögliche Rechtsnachfolger des Antragstellers zu binden. Überdies ist ein Vorrang für die Trinkwassergewinnung einzuräumen. Mithin hat ein Ausschluss der Gasgewinnung unter Wasserschutzgebieten bzw. regionalplanerisch gesicherten Wasserreservegebieten zu erfolgen. Überdies sind aus Vorsorgegründen Explorationsmaßnahmen unterhalb der bestehenden Ortslagen gemäß § 34 BauGB und Satzungsbereichen nach § 35 BauGB grundsätzlich zu vermeiden.

Da zurzeit nicht ersichtlich ist, ob durch das Vorhaben negative Umwelteffekte entstehen (beispielsweise Oberflächenveränderungen, Grundwasserbeeinträchtigungen, ungewollte Ausgasungen, Stör- und / oder Havariefälle), ist sicherzustellen, dass in jedem Falle eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Es wird schließlich die Installation eines Monitoringverfahrens unter Beteiligung der Gemeinde Alpen, lokaler Fachbehörden und politischer Vertreter angeregt. (z. B. Bildung eines Technischen Ausschuss als Informations-, Beratungs- und Empfehlungsgremium).

Weitere Anregungen und Bedenken bleiben vorbehalten.

Sachverhalt:


Am 19.03.2012 hat die Mingas-Power GmbH einen bergrechtlichen Antrag nach § 8 BBergG zur Erteilung von Rechten für das Gewinnen von Kohlenwasserstoffen („Gruben- / Flözgas“) im so genannten Feld West-Gas gestellt. Das Gebiet entspricht weitestgehend dem noch aktiven Bereich des Steinkohlenbergwerkes West und umfasst mithin auch Teile des Gebietes der Gemeinde Alpen.

Der betreffende Antrag (siehe Anlage) ist am 06.07.2012 eingegangen. Die Stellungnahmefrist endet am 31.08.2012.

Ziel des Antrages ist die Sicherung von Rechten zur Gewinnung von Gruben- / Flözgas im Erlaubnisfeld. Konkret wird dabei v. a. eine Fortführung der (ohnehin notwendigen) Absaugetätigkeiten am Schacht Rossenray ins Auge gefasst. Der Zugang zum Grubengas kann aber auch über derzeit noch nicht verfüllte Schächte (z. B. Norddeutschland) erfolgen. Dabei wird erwartet, dass das bestehende Grubengebäude bereits eine ausreichend hohe Gaswegsamkeit garantiert.

Gemäß Anschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller mit dem Erwerb einer Bergbauberechtigung zunächst nur einen Rechtstitel für 30 Jahre erlangen möchte. Es handelt sich also um die Sicherung von Gewinnungsrechten; es wird also quasi ein Claim abgesteckt. Die Berechtigung besage jedoch noch nichts darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Gewinnung der Kohlenwasserstoffe erfolgt. Hierzu bedürfe es nach den Vorschriften der §§ 51 ff. BBergG noch eines gesonderten Betriebsplanverfahrens. Hieran würde die Gemeinde Alpen als Träger öffentlicher Belange und Planungsträger beteiligt, falls sie „…in ihren Aufgabenbereichen berührt wäre…“.

Eine eventuelle Erlaubniserteilung sei zu versagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden. Da gemäß der Antragstellung offenbar im Wesentlichen auf eine bestehende Anlageninfrastruktur zurückgegriffen werden soll, sind zunächst keine grundsätzlichen Versagungsgründe erkennbar. Gleichwohl ist aufgrund fehlender Expertisen zurzeit nicht ersichtlich, ob durch das Vorhaben negative Umwelteffekte (z. B. Oberflächenveränderungen, Grundwasserbeeinträchtigungen, ungewollte Ausgasungen, Stör- und / oder Havariefälle) entstehen. Insbesondere wird aus den vorliegenden Unterlagen nicht deutlich, ob eine chemische Ausgasungsstimulation (Fracking) ausgeschlossen werden kann. Auch fehlen Aussagen über ein eventuelles Monitoringverfahren.

Die Gemeinde sollte in diesem Zusammenhang also zumindest folgende Mindestforderungen aufstellen:

- Beteiligung der Gemeinde Alpen am nachfolgenden Betriebsplanverfahren mit Vorlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Verbindlicher Ausschluss des Fracking-Verfahrens. Hieran sind auch mögliche Rechtsnachfolger des Antragstellers zu binden.
- Vorrang für die Trinkwassergewinnung. Mithin Ausschluss der Gewinnung unter Wasserschutzgebieten bzw. regionalplanerisch gesicherten Wasserreservegebieten.
- Verzicht auf Explorationsmaßnahmen unterhalb der bestehenden Ortslagen gemäß § 34 BauGB und Satzungsbereichen nach § 35 BauGB.
- Festlegung eines Monitoringverfahrens unter Beteiligung der Gemeinde Alpen, lokaler Fachbehörden und politischer Vertreter (z. B. Bildung eines Technischen Ausschusses als Informations-, Beratungs- und Empfehlungsgremium).

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 28.08.2012

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis.

Die Gemeinde Alpen fordert dabei eine uneingeschränkte Beteiligung an nachfolgenden Betriebsplanverfahren.

Die Anwendung der Fracking-Technologie ist auszuschließen; hieran sind auch mögliche Rechtsnachfolger des Antragstellers zu binden. Überdies ist ein Vorrang für die Trinkwassergewinnung einzuräumen. Mithin hat ein Ausschluss der Gasgewinnung unter Wasserschutzgebieten bzw. regionalplanerisch gesicherten Wasserreservegebieten zu erfolgen. Überdies sind aus Vorsorgegründen Explorationsmaßnahmen unterhalb der bestehenden Ortslagen gemäß § 34 BauGB und Satzungsbereichen nach § 35 BauGB grundsätzlich zu vermeiden.

Da zurzeit nicht ersichtlich ist, ob durch das Vorhaben negative Umwelteffekte entstehen (beispielsweise Oberflächenveränderungen, Grundwasserbeeinträchtigungen, ungewollte Ausgasungen, Stör- und / oder Havariefälle), ist sicherzustellen, dass in jedem Falle eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Es wird schließlich die Installation eines Monitoringverfahrens unter Beteiligung der Gemeinde Alpen, lokaler Fachbehörden und politischer Vertreter angeregt. (z. B. Bildung eines Technischen Ausschuss als Informations-, Beratungs- und Empfehlungsgremium).

Weitere Anregungen und Bedenken bleiben vorbehalten.
Abstimmergebnis:
einstimmig