Inhalt

866SchB/Al/2012 - Einrichtung eines zusätzlichen Gemeinschaftsgrabfeldes auf dem Friedhof Alpen

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss beschließt die Einrichtung des Rasen-Grabfeldes und nimmt die Ankündigung einer Präsentation zur Schaffung zusätzlicher Bestattungsformen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In den letzten Jahrzehnten unterlag unsere Gesellschaft einem bedeutenden Wandel. Geprägt war und ist diese Entwicklung von mehr Mobilität, Flexibilität und Individualität. Die Menschen wohnen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr im engen Familienverband in einer Stadt oder Region. Mit dieser Entwicklung geht der Wunsch nach flexibleren Bestattungsformen einher.
Mit der Einrichtung des Gemeinschaftsgrabfeldes in Alpen betrat die Gemeinde das weiträumige Feld der flexibleren (alternativen) Bestattungsformen und die steigende Akzeptanz der vergangen Jahre hat gezeigt, dass es für Alpen eine richtige Entscheidung gewesen ist.
Bei Betrachtung der möglichen Bestattungsformen, auch aus den Reihen privater Anbieter und Dienstleister (z.B. Bestattungen in den Schweizer Bergen, Luftbestattung, Diamantenpressung, etc.) ist es legitim, auch kritisch über die gemeindlichen Bestattungs- möglichkeiten nachzudenken. Wie beschrieben, befindet sich die Gesellschaft in einem Wandel. Die Wünsche nach mehr Individualität und Flexibilität lassen sich auch auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Alpen umsetzen. Eine Präsentation dieser Möglichkeiten wird von der Verwaltung für einer der nächsten Sitzungen erarbeitet.

Das Gemeinschaftsgrabfeld auf dem Friedhof in Alpen hat inzwischen seine Kapazitätsgrenze erreicht. Um diese Bestattungsform weiterhin in Alpen anzubieten, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die bisher wenig genutzte Bestattungsfläche des „Grabfeldes mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften“ für die gemeinschaftliche Bestattungsform zu nutzen.
In diesem Grabfeld sind seit Bestehen 1996 nur 31 Grabstellen vergeben worden, die letzte im Jahr 2004.
Aufgrund des vorhandenen Feldausbaues wird eine Kopf-an-Kopfbelegung mit Heckenabgrenzung vorgeschlagen. Die einzelnen Grabstellen der Verstorbenen sollen durch ein einheitliches Liegemahl gekennzeichnet werden. Der Einbau erfolgt oberflächengleich, die Gesamtfläche ist mit Rasen bewachsen und wird turnusmäßig gemäht. Auf diesem Grabfeld besteht auch die Möglichkeit der Zubestattung von Lebenspartnern, so wie es vergleichsweise bei Wahlgräbern möglich ist.
Mit dieser Bestattungsform soll dem vermehrten Wunsch von Hinterbliebenen Rechnung getragen werden, auch nach deren Ableben neben dem Lebenspartner bestattet werden zu können.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 28.08.2012

Beschluss:

Herr Banemann nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Einrichtung des Rasen-Grabfeldes und nimmt die Ankündigung einer Präsentation zur Schaffung zusätzlicher Bestattungsformen zur Kenntnis.
Abstimmergebnis:
einstimmig