Inhalt

878Sc./2012 - Bebauungsplan Nr. 73 "Alpen-Ost" hier: Zwischenbericht der Verwaltung

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis und verweist den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 73 "Alpen-Ost" unmittelbar an den Rat.

Sachverhalt:


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Alpen-Ost" erfolgt im Zeitraum vom 14.09.2012 bis einschließlich 15.10.2012.

Um in diesem Jahr aus fördergeldtechnischen Gründen noch einen rechtskräftigen Bebauungsplan zu erstellen, soll der Rat in seiner Sitzung am 13.11.2012 unmittelbar die Abwägung eingehender Anregungen vornehmen und den Satzungsbeschluss fassen.

Aufgrund einer intensiven Vorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB ist auch von keinen gravierenden Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplan auszugehen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 02.10.2012

Beschluss:

Das Ausschussmitglied Schellen erklärt sich zu diesem TOP befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Information zur Kenntnis und verweist den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 73 "Alpen-Ost" unmittelbar an den Rat.
Abstimmergebnis:
einstimmig