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901Sc./2012 - Zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" hier: Abwägung

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Auf die Erläuterungen und den Beschluss zu TOP 3. der 18. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 15.05.2012 sowie zu TOP 10. der 18. Sitzung des Rates vom 26.06.2012 wird zunächst verwiesen.

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" hat in der Zeit vom 14.09.2012 bis einschließlich 28.09.2012 erneut öffentlich ausgelegen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.08.2012 über die Planung informiert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst teilt mit Schreiben vom 04.09.2012 mit, dass der Bereich identisch mit jener Fläche ist, die bereits ausgewertet wurde. Dabei wird auf die alten Stellungnahmen verwiesen. Neue Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung im Planbereich haben sich nicht ergeben.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Sie wurden bereits im Verfahren berücksichtigt. Der Bebauungsplan enthält hierzu bereits einen entsprechenden Hinweis.

Der Kreis Wesel trägt mit Schreiben vom 24.09.2012 vor:

Die im Rahmen der vorgeschalteten Planschritte seitens des Kreises Wesel geäußerten Bedenken wurden in dem überarbeiteten und nun vorgelegten Plan berücksichtigt. Insofern bestehen an Hand der vorgelegten Unterlagen keine Bedenken gegen das Planvorhaben.

Aus fachlicher Sicht sind bei der Umsetzung der Baumaßnahmen noch folgende Hinweise zu beachten:

Wasserwirtschaft
Im Plan wird ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen ausgewiesen und das Baufenster vom Gewässer weg verschoben. Diese Maßnahmen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes als ausreichend zu betrachten.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser der Dachflächen wurde bereits eine wasserbehördliche Erlaubnis erteilt. Die Parkplatzflächen und sonstigen befestigten Flächen sind an den öffentlichen Mischwasserkanal anzuschließen.

Altlasten und Bodenschutz
An Hand der nun vorliegenden Unterlagen sind zurzeit keine Altlasten, verdächtigen Altstandorte/Altablagerungen im o.g. Plangebiet bekannt.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 8 (Boden/Altlasten) gemachten Aussagen bestehen gegen die 2. Änderung und Erweiterung des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken.

Eingriffsregelung
Die im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sind zeitnah umzusetzen.
Hinsichtlich der externen Kompensation ist bei der Auswahl der Gehölzarten eine Abstimmung mit meiner unteren Landschaftsbehörde erforderlich.

Landschaftsplanung
Ich weise darauf hin, dass für die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Raum Alpen/Rheinberg liegenden Teilflächen der Landschaftsplan mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes automatisch außer Kraft tritt. In der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 8 bitte ich auf diese Rechtswirkung hinzuweisen.

Aus Sicht der Bauaufsicht, des vorbeugenden Brandschutzes, der Heimaufsicht, des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, der Gesundheitsvorsorge sowie als Straßenbaulastträger der K 23 werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Die vorgetragenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die dabei vorgebrachten Hinweise sind, wie vorgeschlagen, im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung der Anregungen i.S.d. Verwaltungsvorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 27.11.2012

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 18.12.2012

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Halfmannsweg - Dickstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig