Inhalt

920UG/2012 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB fristgemäß eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird zur Beschleunigung des Verfahrens in Form einer Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von einem Monat durchgeführt.

Sachverhalt:


Nach Beratung durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 31.08.2010 hat der Rat der Gemeinde Alpen am 28.09.2010 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB auf der Grundlage der Leitbilder und Ziele des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030 beschlossen (Vorlage 536 UG/2010).

Im Nachgang dazu erarbeitete die Verwaltung zunächst einen ersten Vorentwurf nebst Erläuterungsbericht. Die hierfür erforderlichen Ergänzungsaufträge (insbesondere Planurkunde sowie umwelt- und artenschutzrechtliche Prüfung) konnten jedoch erst mit der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Juli 2011 erteilt werden.

Der Vorentwurf wurde am 18.08.2011 im Zusammenhang mit dem ebenfalls anhängigen Planverfahren zur Aufstellung des neuen Regionalplanes für den Bereich des Regionalverbandes Ruhr der staatlichen Regionalplanungsbehörde und dem Kreis Wesel vorgestellt. Im Zuge dieses so genannten Stadtgesprächs wurden zunächst noch keine wesentlichen Bedenken oder Anregungen formuliert.

Der Vorentwurf ist sodann am 13.09.2011 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und zur Kenntnis genommen worden (Vorlage 706 UG/2011).

Die Unterlagen zur erforderlichen landesplanerische Abstimmung nach § 1 (4) BauGB / § 34 (1) LPlG NW sind der zuständigen Regionalplanungsbehörde am 29.12.2011 auf dem Dienstwege vorgelegt worden. Hierzu fand am 08.03.2012 zunächst ein Dienstgespräch mit dem Kreis Wesel und am 13.03.2012 eine Abstimmungsrunde mit der staatlichen Regionalplanung statt.

Parallel dazu erfolgte die Erarbeitung der umweltrelevanten Expertisen.

Mit Schreiben vom 31.05.2012 erging schließlich die offizielle Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde nach § 34 (1) LPlG und führte zu einer entsprechenden Anpassung des Planentwurfs. Nach erster Durchsicht der Stellungnahme war nach Auffassung der Gemeinde Alpen allerdings zunächst noch eine rechtliche Klarstellung erforderlich, um die mit Anschreiben vom 01.06.2012 gebeten wurde. Diese erfolgte schließlich am 14.08.2012.

Die umfangreichen Untersuchungsergebnisse zur Umwelt- und artenschutzrechtlichen Prüfung wurden der Gemeinde nach mehrfachen Fachgesprächen am 27.06.2012 durch das beauftragte Ingenieurbüro Lange (Moers) vorgelegt. Die Unterlagen sind nachfolgend noch einmal inhaltlich geprüft worden. Sie können als Verfahrensunterlagen jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden.

Nachdem die grundsätzliche landesplanerische Zustimmung und alle notwendigen Verfahrensunterlagen vorlagen, konnte schließlich am 27.07.2012 auch die Bekanntmachung des o. a. Aufstellungsbeschlusses erfolgen.

Damit war die Anstoßwirkung für die nachfolgende Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB gegeben, die gemäß Schreiben vom 30.08.2012 bis zum 15.10.2012 durchgeführt worden ist. Die innerhalb der Stellungnahmefrist eingegangenen Stellungnahmen wurden nachfolgend auswertet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (siehe beiliegende Synopse). Hierüber ist im Rat zu befinden.

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 28.08.2012 erfolgte zudem ein Prüfauftrag über die eventuelle Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zur Nutzung der Windkraft (Vorlage 860 UG/2012). Das entsprechende Gutachten ist im Zuge des Projektes Klimakommunen in der Euregio Rhein-Waal (KliKER) an das Ingenieurbüro infas enermetric (Emsdetten) vergeben worden (siehe Vorlage 898 UG/2012) und wird den parlamentarischen Gremien noch gesondert vorgestellt. Die Ergebnisse sind ebenfalls noch in den vorliegenden Entwurf einzuarbeiten.

Darüber hinaus soll die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zur Beschleunigung des Verfahrens in Form einer Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von einem Monat durchgeführt werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.01.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB fristgemäß eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab.
Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird zur Beschleunigung des Verfahrens in Form einer Offenlage der
Planunterlagen für die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 05.02.2013

Beschluss:

Der Rat wägt die aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB fristgemäß eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab.
Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird zur Beschleunigung des Verfahrens in Form einer Offenlage der
Planunterlagen für die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Abstimmergebnis:
einstimmig