Inhalt

930Sc./2012 - Dritte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ hier: Aufstellungsbeschl

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ wurde im Juni 2003 rechtskräftig. Dabei hat sich der Bereich im Sinne seiner planerischen Festsetzungen positiv entwickelt.

Inzwischen zeichnet sich auch ein weiterer Fortschritt auf dem Grundstück Rathausstr. 81 ab. Auf den Punkt „Mitteilung über Bauvorhaben“ wird in diesem Zusammenhang verwiesen; der Bürgermeister wird hierzu entsprechend berichten. Dabei soll die alte Halle grundlegend saniert und das Grundstück entsprechend der bestehenden Festsetzung als Mischgebiet mit weiteren baulichen Nebenanlagen bebaut werden. Da die bestehende Halle recht rückversetzt steht, liegt sie für eine bauliche Ausnutzbarkeit für Nebenanlagen etwas „unglücklich“. Hier verblieben dann im rückwärtigen Bereich nicht genügend überbaubare Grundstücksflächen.

Eine rückwärtige bauliche Erweiterung hat auch den Vorteil, dass der Platz vor der Halle erhalten bleiben kann, was sich durchaus positiv auf den Ortseingangsbereich auswirkt. Ein ausreichender Abstand zur rückwärtig verlaufenden Alp´schen Ley ist ebenfalls gesichert. Der Schutzstreifen ist hier im Gegensatz zu den sonst üblichen 5 Metern mindestens 10 Meter breit. Auch nachbarliche Belange sind örtlich nicht betroffen.

Aus Sicht der Verwaltung kann daher einer 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ zur Erweiterung rückwärtiger Bauflächen zugestimmt werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 15.01.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Rat, 05.02.2013

Beschluss:

Der Rat beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „von-Dornik-Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen