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1199Sc./2014 - Änderung einer textlichen Festsetzung im Zuge einer vereinfachten Änderung von Bebauungsplänen hier:

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für folgende Gesamtbebauungsplanbereiche eine vereinfachte Änderung i.S.d. § 13 BauGB mit der Ergänzung einer textlichen Festsetzung aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gesammelt einzuleiten.

Sachverhalt:


Auf die Erläuterungen und den Beschluss zu TOP 3. der 29. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 06.03.2014 wird zunächst verwiesen. Der dort zugestimmten Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dahlacker“ zur Errichtung einer rückwärtigen Einfriedung mit einer maximalen Höhe von 2,00m über Gelände folgte der Kreis Wesel als zuständige Bauaufsicht jedoch nicht. Von daher ist die bestehende textliche Festsetzung im Rahmen einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes entsprechend anzupassen.

Eine gleichlautende textliche Festsetzung wurde im Jahre 1993 für folgende Bebauungsplanbereiche gesammelt gefasst:

Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“,
Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“,
Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“,
Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“,
Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“,
Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“,
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“,
Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“ und
Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“.

Es wird vorgeschlagen, zunächst die v.g. Gesamtbebauungsplanbereiche im Zuge einer vereinfachten Änderung mit folgender textlicher Festsetzung zu versehen:

„Einfriedungen sind im Rahmen der Regelungen des § 65 (1) Nr. 13 BauO NRW zulässig.“

Damit können in den Bereichen Einfriedungen bis zu 2,0m Höhe an Grundstücksgrenzen und bis zu 1,0m Höhe entlang öffentlicher Verkehrsflächen (jeweils über der örtlichen Geländeoberfläche) genehmigungsfrei errichtet werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 26.08.2014

Beschluss:

Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für folgende Gesamtbebauungsplanbereiche eine vereinfachte Änderung i.S.d. § 13 BauGB mit der Ergänzung einer textlichen Festsetzung aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gesammelt einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 23.09.2014

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für folgende Gesamtbebauungsplanbereiche eine vereinfachte Änderung i.S.d. § 13 BauGB mit der Ergänzung einer textlichen Festsetzung aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“, 8. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5 „Dahlacker“, 6. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“, 9. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 8 „Halfmannsweg – Dickstraße“, 3. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfstraße“, 2. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Leitgraben“, 1. vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 26 „Fürst-Bentheim-Straße“, 1. vereinfachte Änderung und
Bebauungsplan Nr. 32 „Ringstraße“, 2. vereinfachte Änderung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gesammelt einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig