Inhalt

1360Sc./2015 - Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“ hier: Planerische Aufhebung eines Teilbereiches

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt die Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“ gemäß vorliegendem Übersichtsplan, der inzwischen durch die Neufestsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ überlagert wird.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Des Weiteren sind die Träger öffentlicher Belange informell in Kenntnis zu setzen.

Sachverhalt:


Der Kreis Wesel teilt nach interner Prüfung dort vorliegender digitalisierter Bebauungspläne mit, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ auch planerische Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“ überlagert und damit planungsrechtlich ersetzt werden. Die so entstandenen Neufestsetzungen betreffen eine Teilfläche östlich der Tennishalle und des Fitnesscenters. Sie ist im Bebauungsplan Nr. 73 „Alpen-Ost“ nunmehr als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung „Feuerwehr“ festgesetzt. Der Kreis Wesel bittet, den überlagernden Bereich formell aufzuheben.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.08.2015

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:

Der Rat beschließt die Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“ gemäß vorliegendem Übersichtsplan, der inzwischen durch die Neufestsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ überlagert wird.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Des Weiteren sind die Träger öffentlicher Belange informell in Kenntnis zu setzen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 08.09.2015

Beschluss:

Der Rat beschließt die Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schul- und Sportzentrum“ gemäß vorliegendem Übersichtsplan, der inzwischen durch die Neufestsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ überlagert wird.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Des Weiteren sind die Träger öffentlicher Belange informell in Kenntnis zu setzen.
Abstimmergebnis:
einstimmig