Inhalt

1368Sc./2015 - Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der Eichenstraße hier: Aufstellungsbeschluss

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, für einen Bereich an der Eichenstraße eine Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist für den westlichen Bereich der Eichenstraße künftig eine gemischte Baufläche dargestellt und landesplanerisch abgestimmt. Somit kann an dieser Stelle eine einzeilige Bebauung wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite realisiert werden. Hierzu ist die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB erforderlich.

Die für das Satzungsverfahren notwendigen Gutachten (landschaftsökologischer Begleitplan sowie artenschutzrechtliche Prüfung) bringt der Eigentümer der Grundstücke auf eigene Kosten bei.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 18.08.2015

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, für einen Bereich an der Eichenstraße eine Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 08.09.2015

Beschluss:

Der Rat beschließt, für einen Bereich an der Eichenstraße eine Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig