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1430Sc./2016 - Satzung der Gemeinde Alpen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil– Eichenstraße – Menzelen-Ost

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an der Eichenstraße – Menzelen-Ost im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss zur Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich der Eichenstraße und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die Satzungsunterlagen haben in der Zeit vom 23.10.2015 bis 24.11.2015 einschließlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.10.2015 über die Planung informiert.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden im v.g. Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Die durch die Behörden und Träger öffentlicher Belange fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung im Sinne dieser Vorlage vorzunehmen, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Satzung zur Rechtskraft zu bringen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 19.01.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an der Eichenstraße – Menzelen-Ost im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss zur Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich der Eichenstraße und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 25.02.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an der Eichenstraße – Menzelen-Ost im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss zur Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich der Eichenstraße und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig