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1484En./Be./2016 - Satzung der Gemeinde Alpen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben)

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Aufstellung der Satzung der Gemeinde Alpen zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei abflusslosen Gruben.

Sachverhalt:


Auf die Beratungen im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 15.03.2016 wird verwiesen.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen eine Musterfristensatzung erstellt.

Bezugspunkte waren das geänderte Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) sowie die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).

Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Verwaltung in Anlehnung an diese Mustersatzung eine gemeindliche Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (abflusslosen Gruben) erarbeitet. Der neue Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat die Aufstellung der Satzung zu empfehlen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.05.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Aufstellung der Satzung der Gemeinde Alpen zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei abflusslosen Gruben.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 05.07.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt die Aufstellung der Satzung der Gemeinde Alpen zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei abflusslosen Gruben.
Abstimmergebnis:
einstimmig