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1486Sc./2016 - Achte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Der Eigentümer des Grundstückes Weseler Str. 68 plant die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle. Aufgrund des verwinkelten Grundstückszuschnitts ist eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen notwendig. Hierzu ist eine vereinfachte Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

Die Kosten für ein landschaftsökologisches und ein artenschutzrechtliches Fachgutachten sowie für die Erstellung einer Bebauungsplanurkunde werden hier vom örtlichen Gewerbetreibenden übernommen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.05.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 05.07.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig