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Interkommunale Zusammenarbeit bei der Abfallsammlung hier: Gründung des Zweckverbandes „ENNI Entsorgungspartnerschaft Niederrhein“
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
1) Der Rat der Gemeinde Alpennimmt die beabsichtigte Gründung eines Zweckverbands "ENNI Entsorgungspartnerschaft Niederrhein" nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs einer Verbandssatzung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2) Der Rat nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan des Zweckverbands (Anlage 2) zur Kenntnis.
3) Der Rat stimmt der weiteren Vorbereitung der Verbandsgründung durch die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR in Abstimmung mit der Verwaltung sowie dem Abschluss der Gründungsvereinbarung (Anlage 3) zu.
4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des Gründungsbeschlusses zu ergreifen.
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Die Kommunen des Kreises sind für die Abfallsammlung (Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrgut, Grünschnitt) und den Transport der Abfälle zu den Entsorgungsanlagen des Kreises Wesel (Asdonkshof) zuständig. Die Stadt Xanten und die Gemeinden Alpen und Sonsbeck haben keine eigenen Logistikressourcen und haben jeweils ein privates Unternehmen mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt. Die jeweiligen Entsorgungsverträge laufen am 31. Dezember 2012 aus bzw. sind zu diesem Zeitpunkt gekündigt worden. Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR (ENNI AöR) nimmt die kommunale Aufgabe der Abfallbeseitigung nach den gesetzlichen Vorschriften im eigenen Namen und in eigener Verantwortung wahr. Ihr obliegt die Abfallsammlung und der Abfalltransport im Gebiet der Stadt Moers. ENNI AöR nimmt ihre Abfallentsorgungsaufgaben mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal wahr.
Die Kommunen Alpen, Sonsbeck und Xanten sowie die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR haben sich zum Ziel gesetzt, die Aufgabe der Abfallsammlung und den Transport von Abfällen zu den Entsorgungsanlagen des Kreises ab dem 1. Januar 2013 auf öffentlich-rechtlicher Grundlage gemeinsam kostengünstig zu erfüllen. Neben der wirtschaftlichen Leistungserbringung verfolgen die Partner das Ziel, durch Nutzung von Größenvorteilen und wirtschaftlichen Betrieb die Abfallgebühren zu stabilisieren, die gemeinsame Aufgabenerfüllung verursachungsgerecht zu finanzieren und alle Beteiligten adäquat in die Entscheidungsprozesse einzubinden.
2. Gründung eines Zweckverbandes
Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Partnern soll in der Rechtsform eines Zweckverbandes nach § 4 ff. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) umgesetzt werden. Der zwischen den vier Parteien verhandelte Entwurf einer Zweckverbandsatzung (Anlage 1) liegt bei. Wesentliche Eckpunkte der Verbandssatzung sind:
Rechtsform Zweckverband
Verbandsmitglieder Stadt Xanten, Gemeinden Alpen und Sonsbeck, ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Firmierung ENNI Entsorgungspartnerschaft Niederrhein
Firmensitz Moers
Unternehmensgegenstand Abfallsammlung im Verbandsgebiet und Transport zu den Abfallentsorgungsanlagen, Durchführung weiterer abfallwirtschaftlichen Aufgaben für die Verbandsmitglieder
Aufgabendurchführung Eigene Aufgabenerfüllung mit eigenen Mitarbeitern und Fuhrpark, Abfallbehältern
Finanzierung der Aufgabe Erhebung Umlage von Verbandsmitgliedern nach dem Verhältnis des Nutzens aus der Aufgabenerfüllung
Organe Verbandsversammlung (jedes Mitglied entsendet zwei Vertreter) und Verbandsvorsteher
Stimmrechte ENNI AöR: 3 Stimmen, Kommunen je 1 Stimme
Der Verband ist für die Durchführung der Abfallsammel- und -transportleistungen für seine Verbandsmitglieder zuständig. Hierunter fallen insbesondere die Abfallfraktionen Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrgut, Grünschnitt, Elektroaltgeräte. Die Verbandsmitglieder können den Verband mit weiteren Aufgaben beauftragen. Es findet keine Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abfallbeseitigung statt. Die originäre, kommunale Entsorgungsverantwortung, das Satzungsrecht und die Gebührenfestsetzung und -erhebung verbleibt bei den jeweiligen Mitgliedern. Der Verband erhebt keine Abfallgebühren. Auch zukünftig entscheiden die Räte der Kommunen Xanten, Alpen und Sonsbeck eigenverantwortlich über die Abfallgebühren in der jeweiligen Kommune und über Änderungen der Abfallsatzung.
Das zukünftige Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes umfasst eine Fläche von 255 qkm und 148.887 Einwohner (32% der Kreisbevölkerung).
Der Zweckverband soll seine operative Tätigkeit am 1.1.2013 aufnehmen. Zur Gewährleistung der Abfallsammlung ab dem Stichtag ist beabsichtigt, den Zweckverband schon vor diesem Termin durch Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch die Kommunalaufsicht entstehen zu lassen.
3. Wirtschaftsplan Zweckverband
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2013 des Zweckverbandes weist Aufwendungen i.H.v. 3.778 T€ für Abfallsammlung und -transport im Verbandsgebiet aus (Anlage 2). Zur Deckung dieser Aufwendungen erhebt der Verband von seinen Mitgliedern eine Umlage, die sich nach den Kosten der einzelnen Inanspruchnahme der Leistungserbringung des Verbandes ergibt.
Der Zweckverband erbringt seine Leistungen mit eigenen Mitarbeitern und eigenem Fuhrpark.
Der Personalbedarf wird gedeckt zum einen durch die Überleitung von Mitarbeitern der Abfallsammlung, Disposition und Behälterverwaltung der ENNI AöR auf den Zweckverband und Personalneueinstellungen durch den Zweckverband. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind dreizehn zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, so dass sich insgesamt ein Personalbedarf von 38 Mitarbeitern ergibt (siehe Wirtschaftsplan, Anlage 2).
Der für die Leistungserbringung notwendige Fuhrpark, Abfallbehälterbestand und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung setzt sich zusammen aus den entsprechenden Vermögensgegenständen der ENNI AöR, die zum Restbuchwert an den Zweckverband veräußert werden, und Erweiterungsinvestitionen in Fuhrpark und Behälter durch den Zweckverband. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich nach den gegenwärtigen Planungen auf ca. 3,3 Mio. € (siehe Wirtschaftsplan, Anlage 2). Davon entfallen ca.
1,6 Mio. € auf Kapazitätserweiterungen für die Abfallsammlung in den Kommunen Xanten, Alpen und Sonsbeck und ca. 1,7 Mio. € für die zu übernehmenden Fahrzeuge und Behälter der ENNI AöR. Die Übernahme wird in einem zwischen der ENNI AöR und dem Zweckverband abzuschließenden Kaufvertrag geregelt.
Zur Sicherstellung der Aufnahme der operativen Tätigkeiten zum 1. Januar 2013 im gesamten Verbandsgebiet ist es erforderlich, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen und Fahrzeuge und Abfallbehälter zu beschaffen.
Die Personaleinstellungen (Abschluss von Arbeitsverträgen) können nur vom Zweckverband vorgenommen werden. Damit die notwendigen Mitarbeiter zum genannten Stichtag ihre Arbeit aufnehmen können, soll der Zweckverband bereits vor der operativen Tätigkeitsaufnahme entstehen. Dieses Ziel wird mit der Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch die Kommunalaufsicht vor dem Stichtag erreicht.
Mit der Beschaffung von Anlagevermögen vor der Zweckverbandsgründung soll die ENNI AöR beauftragt werden. Eine abzuschließende Gründungsvereinbarung zwischen den Partnern (Anlage 3) regelt die Vorgehensweise und Zuständigkeiten für die Ausführung von Beschaffungs- und Gründungsaktivitäten, die Kostenteilung sowie Verfahrensweise bei Nichtzustandekommen des Verbands.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Zweckverbands besteht nach gegenwärtiger Auffassung der Finanzverwaltung noch die Regelung weiter, dass es sich bei den Leistungen des Zweckverbands für seine Mitglieder um steuerfreie Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt. Allerdings ist der Bundesfinanzhof in einem kürzlich ergangenen Urteil (10.11.2011) von der bisherigen Praxis der Einstufung von interkommunalen Leistungsbeziehungen als umsatzsteuerfrei abgerückt. Vor dem Hinter-
grund dieser Entwicklung soll eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung des Zweckverbands vor Gründung eingeholt werden.
4. Personalüberleitungsvertrag zwischen ENNI AöR und Zweckverband ENNI
Entsorgungspartnerschaft Niederrhein
Zur Aufgabendurchführung werden nach dem gegenwärtigen Stand 25 Mitarbeiter der ENNI AöR auf den Zweckverband gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf Basis eines Personalüberleitungsvertrages übergeleitet. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Abfallsammlung, Disposition und Behälterverwaltung. Der Personalüberleitungsvertrag sichert die Rechte der übergehenden Mitarbeiter (insbesondere Rückkehr-rechte, Anerkennung Dienstzeiten, Zusatzversorgung etc.).
5. Vorteile der interkommunalen Kooperation
Für die Partner bringt die Kooperation bei der Abfallsammlung folgende Vorteile:
Wirtschaftliche und kostengünstige Aufgabenerfüllung durch bessere Auslastung der Kapazitäten, Verteilung der Gemeinkosten auf mehrere Nutzer und Steigerung der Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen (Verpack-PPK, E-Schrott, Altmetalle).
Weitere wirtschaftliche Vorteile können durch die Anpassung der Entsorgungs-
strukturen im Verbandsgebiet und Einbeziehung zusätzlicher abfallwirtschaftlicher Leistungen (z.B. Schadstoffsammlung, Containerdienste) realisiert werden.
Gegenüber der bisherigen Situation gewinnen die Kommunen einen höheren Steuerungs- und Gestaltungseinfluss auf die Aufgabenerledigung. Mit dem Verband entstehen starke, eigene Entsorgungsstrukturen mit denen sich die Mitglieder zukünftigen Herausforderungen wie bspw. den Veränderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Einführung einer Wertstofftonne stellen können.
Service und Bürgerorientierung werden verbessert.
Weitere Synergien erschließen sich durch die Aufnahme weiterer Kommunen.
6. Weitere Vorgehensweise und Zeitplan
Die Bürgermeister der Kommunen Xanten, Alpen und Sonsbeck sowie der Vorstand der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR haben ihr Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Zweckverbandes und einen Beitritt ihrer Kommune bzw. AöR zum Zweckverband bekundet und beabsichtigen noch vor den Sommerferien ebenfalls die notwendigen Beschlüsse in ihren Räten herbeizuführen.
Nachfolgend die weiteren, wesentlichen Schritte bis zum endgültigen Gründungsbeschluss:
Mai/Juni 2012: Prüfung des Verbandssatzungsentwurfes (Anlage 1) durch die Kommunalaufsicht des Kreises Wesel.
Mai/Juni 2012: Einholung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Behandlung des Zweckverbandes bei der Finanzverwaltung.
Juni/Juli 2012: gleichlautender Ratsbeschluss zur beabsichtigten Gründung des Zweckverbandes in allen beteiligten Kommunen (Alpen am 28.06.12, Sonsbeck am 03.07.12., Xanten am 04.07.12 und Moers am 04.07.12).
Juli 2012: Abschluss der Gründungsvereinbarung (Anlage 3) zwischen den Partner über die Beauftragung der ENNI AöR mit der Umsetzung und Vorfinanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes am 1.1.2013 nach Vorlage der Zustimmungen aus den Räten der beteiligten Partner.
Nach der Sommerpause: Gründungsbeschluss
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2012
- Beschluss:
Die Beschlussfassung übser diesen Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Rates verschoben.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 26.06.2012
- Beschluss:
Für die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließt der Bürgermeister die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
Nach ausführlicher Beratung schließt der Bürgermeister die nicht nichtöffentliche Sitzung und eröffnet zur Beschlussfassung die öffentliche Sitzung.
1.) Der Rat beschließt, auf die Einrichtung eine Zweckverbandes für die Abfallsammlung zu verzichten.
2.) Der Rat beauftragt den Bürgermeister, unverzüglich für den nächstmöglichen Zeitpunkt die Ausschreibung für die Abfallsammlung in der Gemeinde Alpen vorzubereiten.
3.) Für einen eventuellen Übergangszeitraum sind vertragliche Regelungen mit der Firma Schönmakers auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zu treffen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig