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Bauleitplanung

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Die Bauleitplanung erfüllt die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken nach Vorgabe des BauGB (Baugesetzbuch) vorzubereiten. Ziel der Bauleitplanung ist die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde. Die Bauleitplanung ist ein Teilgebiet des Städtebaus und setzt bau- und planungsrechtliche Vorgaben in Rechtsform um.

Aufgabe der Bauleitplanung ist

  • Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  • Die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung
  • Die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt
  • Der Schutz und die Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen

Es gibt zwei Arten Bauleitpläne, welche auf zwei Ebenen wirksam sind. Erstens der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und der verbindliche (Bebauungsplan). Während der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erstellt wird, umfasst der Bebauungsplan Teilbereiche. Bauleitpläne werden in förmlichen Verfahren aufgestellt, deren Verfahrensvorschriften im BauGB geregelt sind. Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung obliegt der Gemeinde, so dass diese ihre städtebauliche Entwicklung selbst steuern kann.  Den Plänen ist eine Begründung beigefügt, welche die Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bauleitplanes erläutern.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind unter den folgenden Links einzusehen:

Außerdem erhalten Sie hier einen Überblick über alle Bebauungspläne der Gemeinde Alpen:

 

 

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