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Gewerbesteuer
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Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbersteuergesetz von Gewerbetreibenden erhoben.
Zuständig bei der Gemeinde Alpen ist hierfür der Fachbereich Finanzmanagement und Wirtschaftsförderung.
Grundlage der Besteuerung ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist wiederum die Grundlage für die Festsetzung des Steuermessbetrages durch die Finanzämter.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer errechnet sich aus dem von den Kommunen festzusetzenden Hebesatz multipliziert mit dem vom Finanzamt vorgegebenen Steuermessbetrag.
Der Hebesatz für Gewerbesteuer liegt seit dem 01.01.2019 auf 418 %. Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushalssatzung beschlossen und veröffentlicht.
Detailfragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Gewerbesteuer, der Festsetzung durch Steuerbescheid und der Zahlungstermine beantworten ihnen die genannten Ansprechpartner.