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Reisepass

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Bürgerbüro Gemeinde Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen
Tel.: 02802 912-870

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Beantragung:

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Folgende Unterlagen sind je nach Antragstellung mitzubringen:

I. Beantragung vor Erreichen des 18. Lebensjahres:

  • Kinderausweis, Personalausweis oder bisheriger Reisepass,
  • Ein biometrisch vermessbares neues Passbild
  • Persönliches Erscheinen eines Elternteils bei der Beantragung ist erforderlich. Das andere Elternteil muss eine Einverständniserklärung unterschrieben beifügen. (Formulare "Zustimmungserklärung")
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei den Anforderungen an Kopfposition und Gesichtsausdruck sowie an Augen und Blickrichtung aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig.
  • Das neue Ausweisdokument wird im Beisein des Kindes beantragt. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist auch dann notwendig, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, den Reisepass zu unterschreiben, damit das Lichtbild mit dem Passinhaber abgeglichen werden kann.
  • standesamtliche Urkunde (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde)

II. Beantragung aufgrund Ablauf der Gültigkeit oder Verlust:

  • Abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
  • Ein biometrisch vermessbares neues Passbild

III. Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
  • Ein biometrisch vermessbares neues Passbild
  • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin/Dolmetscher, eine Übersetzerin/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.

Kann Ihre Staatszugehörigkeit im Antragsverfahren nicht zweifelsfrei geklärt werden (nur deutschen Staatsangehörigen ist nach Personalausweisgesetz ein Reisepass auszustellen) legen Sie uns bitte folgende Dokumente vor:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Austrittserklärung aus einer anderen Staatsangehörigkeit
  • ggfs. Ihren Vertriebenenausweis oder Registrierschein

Gebühren:

  • 70 Euro für einen Euro-Reisepass
  • 37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 26 Euro für einen "vorläufigen" Reisepass.

Gültigkeitsdauer:

  • 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
  • 6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
  • 1 Jahr bei einem "vorläufigen" Reisepass.

Bearbeitungsdauer: ca. 6 Wochen

Weitere Hinweise / Rechtsgrundlagen:

Wenn Ihr derzeitiger Reisepass abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können Sie im Bürgerbüro einen neuen Pass beantragen.

Verlängern lassen sich diese Pässe nicht mehr. Länderinformationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Online-Passauskunft

Sie haben Ihren Pass oder Personalausweis im Rathaus beantragt und wollen nun wissen, wann er zur Abholung bereit liegt?

Nutzen Sie die Online-Statusabfrage für Ihren Pass oder Personalausweis.

Weiterführende Informationen

 

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