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Spielhallen- und Aufstellerlaubnis
Ihr Kontakt
Wichmann, KerstinRathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen
Zimmer: 112
Tel.: 02802 912-580Um eine Spielhalle eröffnen zu können, bedarf es einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.
Sollen darüber hinaus auch Geldspielgeräte in der Spielhalle aufgestellt werden, sind zusätzliche Genehmigungen notwendig.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten bitte vorab per Mail oder Telefon an die unten genannte Ansprechperson.
Spielhallen- und Aufstellerlaubnis online beantragen:
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Genehmigungen auch online zu beantragen.
Den entsprechenden Link finden Sie hier.