. .

Unternavigation

Inhalt

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ihr Kontakt

Neuschild, Katja
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Zimmer: 206

Tel.: 02802 912-220
van Brackel, Anna-Maria
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Zimmer: 217

Tel.: 02802 912-240

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine befristete Bescheinigung, die aussagt, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen bestehen, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit gegen den Antragsteller stehen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.

 

© 2008: anatom5 perception marketing