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Anmeldung eines Brauchtumsfeuers 2025
Die Gemeinde Alpen weist darauf hin, dass Brauchtumsfeuer zu Ostern nur unter Beachtung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Alpen", die am 01.01.2008 in Kraft getreten und unter www.alpen.de - Ortsrecht - veröffentlicht ist, zulässig sind.
Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehört unter anderem das Osterfeuer am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag.
Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) ist der Gemeinde Alpen, Fachbereich Ordnung, spätestens 2 Wochen vor der Durchführung schriftlich anzuzeigen. Dies ist über das unten aufgeführte Formular möglich.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Bühren oder Herrn Hartjes.