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Bundesförderung „Jung kauft Alt“

Wie der Städte- und Gemeindebund NRW mitteilt, hat die Bundesregierung am 3. September 2024 die Bundesförderung „Jung kauft Alt“ gestartet, um Familien mit minderjährigen Kindern und niedrigen bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden zu unterstützen.

Mit der neuen Wohneigentumsförderung des Bundes soll ein Anreiz zum Erwerb von Bestandsgebäuden und dabei zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland gesetzt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur privaten Altersvorsorge wie auch zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes geleistet. Durch den Fokus auf die Gebäude in einem energetisch schlechten Zustand wird die Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor leisten. Bereits eingesetzte Baustoffe werden weiterverwendet und CO2-Emissionen durch die energetische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes eingespart.

Im Haushalt 2025 sind 350 Mio. Euro an Fördermitteln vorgesehen.

Die Förderung des Eigentumserwerbs wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Das geförderte Wohneigentum muss daher innerhalb eines Zeitraumes von 54 Monaten ab Erwerb/ Kaufvertrag, bei Bedarf auch schrittweise, auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE ertüchtigt werden. Förderinstrument ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung (Kredit von 7 bis maximal 35 Jahre, 10- oder 20-jährige Zinsbindung).

Hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere der Fördervoraussetzungen, wird auf den Link des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/jung-kauft-alt/jka-topthema-artikel.html

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