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Förderaufruf für Kleinprojekte in der LEADER-Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“ startet

Alpen/Rheinberg/Sonsbeck/Xanten, 04.03.2024: Endlich der lang ersehnte Aufruf: Ab dem 04. März 2024 stehen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare zur Kleinprojektförderung 2024 auf der Website der LEADER-Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“ (www.leader-niederrhein.de) zum Download bereit: Vereine und weitere Akteure aus der Region werden wie in den drei vergangenen Jahren aufgerufen, sich mit ihren Projektideen im Rahmen der Kleinprojektförderung 2024 zu bewerben. Ziel der Förderung ist es, insbesondere Aktivitäten und Investitionen, die für das Vereins- und Dorfleben nützlich sind, finanziell zu unterstützen. (Privat-)Wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können nicht gefördert werden.

In den vergangenen drei Jahren wurden bereits 65 Kleinprojekte mit einer Fördersumme in Höhe von 520.000 € in der Region verwirklicht. Dabei waren die Projektideen besonders vielfältig: Von der Ausstattung einzelner Vereine für ihre Vereinsarbeit, über einen Konzertabend bis hin zum Ausbau von Kletteranlagen auf Schulhöfen. Alle Projekte tragen dazu bei, die Region zukunftsfähig aufzustellen und sie für alle Generationen lebenswert zu machen.

Das Programm richtet sich an Projektvorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 20.000 €

z.B. von Vereinen, Initiativen, Verbänden, Privatpersonen und Kommunen, wobei die Förderung 80 %, also max. 16.000 € beträgt. Wichtig ist, dass die Projekte bis Ende 2024 vollständig umsetzbar sind und dass mit der Umsetzung der konkreten Fördermaßnahme vor der offiziellen Bewilligung noch nicht begonnen werden darf.

Das Regionalmanagement freut sich auf kreative Projektbewerbungen, die ab sofort bis zum 30. April 2024 schriftlich eingereicht werden können. Ende Mai entscheidet dann der Vorstand der LAG Niederrhein e.V. auf Grundlage vorab definierter Projektbewertungskriterien darüber, welche Projekte gefördert werden. Die Anzahl der Projekte, die schließlich für eine Förderung ausgewählt werden, ist begrenzt. Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie sowie der Zurverfügungstellung von entsprechenden Fördermitteln. Mit Einreichung der Projektbewerbung besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Das Regionalmanagement unterstützt bei der Projektentwicklung und berät zu allen weiteren Fragen rund um die Kleinprojektförderung. Zu erreichen ist das Regionalmanagement unter 02838 36149 oder per E-Mail unter isabel.opdemom@sonsbeck.de.