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Neuaufstellung des Lärmaktionsplans

Mit dem Beginn der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung im Jahr 2023 sind Länder und Kommunen aufgefordert, bis Juli 2024 erneut die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans wurde durch die Europäische Union erlassen und in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen als ausführendes Organ weitergegeben.

Mit der Neuaufstellung der Lärmaktionsplanung kommt unsere Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und schafft ein modernes und zeitgemäßes Konzept. Auf dieser Grundlage sollen in den folgenden Jahren Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch zu viel Umgebungslärm dienen, umgesetzt werden. Somit leistet der neue Lärmaktionsplan einen weiteren Beitrag zu einer ganzheitlich betrachteten und nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde.