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Neue Vorgaben für Passbilder ab dem 1. Mai 2025 - Übergangsfrist bis maximal 31. Juli 2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft:

Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen dürfen Passbilder künftig nur noch in digitaler Form eingereicht werden.

Diese Maßnahme ist Teil der bundesweiten Digitalisierung und Entbürokratisierung im Pass- und Ausweiswesen und soll die Sicherheits- und Qualitätsstandards weiter verbessern.

Übergangsfrist bis zur Geräteausstattung – spätestens bis 31. Juli 2025

Bis zur Lieferung des neuen digitalen Fototerminals durch die Bundesdruckerei gilt eine Übergangsregelung:

Bis spätestens zum 31. Juli 2025 können Antragsteller*innen weiterhin ein biometrisches Passbild in Papierform mitbringen.

Aktueller Stand in der Gemeinde Alpen

Das notwendige Gerät zur direkten digitalen Bilderfassung wurde bislang noch nicht geliefert.

Daher kann die Gemeinde Alpen den Fotoservice vor Ort derzeit nicht anbieten.

Was bedeutet das für Sie?

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass weiterhin mit einem mitgebrachten biometrischen Passbild beantragen.

Sobald das neue Gerät installiert ist, informieren wir Sie über die örtliche Presse und unsere sozialen Medien.

Aufgrund der aktuellen Situation möchte die Gemeinde Alpen vorerst auf die freiwillige Benachrichtigung zum Ablauf des Personalausweises verzichten.

Die Gebühr für ein digitales Lichtbild im Bürgerbüro wird 6 € betragen.

Wird gleichzeitig mehr als ein Dokument pro Person beantragt, fällt die Gebühr nur einmalig an.

Digitale Passbilder auch bei gewerblichen Fotograf*innen möglich

Auch Fotograf*innen, die sich bei einem zertifizierten Anbieter registriert haben, dürfen digitale Passbilder erstellen.

Kund*innen erhalten dabei einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code)

Dieser Code wird bei der Beantragung in der Behörde vorgelegt

Das digitale Foto ist deutschlandweit gültig und kann innerhalb von sechs Monaten mehrfach verwendet werden

Zertifizierte Angebote gibt es u. a. bei großen Drogerieketten und dem Fotofachverband Ringfoto.

Biometrie & Datenschutz

Auf dem Chip des Personalausweises werden künftig folgende biometrische Merkmale gespeichert:

·         Ihr Lichtbild

·          Fingerabdrücke

Ein unbemerktes Auslesen dieser Daten ist nicht möglich:

Der Chip kann nur aus einer Entfernung von maximal 10 cm und mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden, das ausschließlich staatlichen Stellen (z. B. Polizei, Zoll, Ausweisbehörden) zur Verfügung steht.

Keine Änderungen bei Führerscheinen

Die Neuregelung gilt nicht für:

Führerscheine

Fahrerkarten

Für diese Dokumente müssen weiterhin Papierfotos verwendet werden.

Kontakt:

Gemeinde Alpen – Bürgerbüro

Rathausstraße 5 in 46519 Alpen

Tel.: 02802 / 912-870

E-Mail: buergerbuero@alpen.de

Website: www.alpen.de