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Stellungnahme der Gemeinde zu Baumaßnahmen im Ortskern Alpen
In den vergangenen Tagen gab es in den sozialen Medien sowie in der örtlichen Presse einige Beschwerden und Nachfragen zu den Baumaßnahmen im Ortskern der Gemeinde Alpen.
Um dem aufkommenden Unmut zu entgegen, möchte die Gemeinde einen kurzen Einblick in die aktuellen Sachstände zu den anstehenden Projekten geben:
Stadtumbau Kurfürstin-Amalie-Platz
Wie mehrfach berichtet, stellt sich die Umsetzung dieser Maßnahme als sehr unbefriedigend dar. Die Verwaltung hat mit dem ausführenden Unternehmen bereits im vergangenen Jahr die Ausführungsfristen abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde auch die Verkehrsführung eingerichtet. Mit dem Aufbau der Verkehrsführung sollte auch der Baubeginn erfolgen. Leider hält sich die ausführende Firma seitdem aber nicht an ihre Zusagen bzw. die vereinbarten Absprachen. Vor Kurzem hat die Firma mitgeteilt, dass sie sich in wirtschaftlichen Problemen befindet. Die Verwaltung arbeitet mit der Firma an einer durchführbaren Lösung. Die Vertragsgrundlage der VOB, an die sich jeder öffentliche Auftraggeber zu halten hat, lässt eine sofortige Kündigung des Auftrags aber nicht zu. Außerdem hätte dies eine neue Ausschreibung zur Folge, was die geplante Zeitschiene völlig aushebeln würde. Da inzwischen aber bereits absehbar ist, dass der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin so nicht gehalten werden kann, werden einige nötige Arbeiten durch Fremdfirmen durchgeführt. Bei der Umsetzung der Maßnahme soll auch der vor Ort stehende Trafo versetzt werden. Der Versorger Westnetz wollte diese Arbeiten mit dem ausführenden Unternehmen der Gemeinde durchführen. Dies wird nun durch die Vertragsunternehmer der Westnetz erfolgen. In den nächsten drei Wochen werden diese Arbeiten durchgeführt. In dem Zuge wird die Vollsperrung im Bereich der Straße „An der Vorburg“ kurzfristig wiedereingerichtet, nach der Ausführung der Arbeiten aber auch direkt wieder freigegeben.
Stadtumbau Neue Mitte
Die Arbeiten im Bereich der Neuen Mitte laufen bisher in etwa nach dem vorgesehenen Zeitplan. Im Bereich des ersten Bauabschnittes sind allerdings einige Versorgungsleitungen in Tiefen vorgefunden worden, in denen sie normalerweise nicht liegen sollten. Um diese nicht zu beschädigen, ist vermehrt in Handarbeit ausgeschachtet worden. Die dadurch verlorene Zeit wird aber durch Samstagsarbeit der ausführenden Firma kompensiert.
Rossmann
Für die Errichtung des Drogeriemarktes auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Nepicks hatte die Verwaltung die Aufgabe, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Das Bebauungsplanverfahren ist für diesen Zweck bereits zweimal durchgeführt und abgeschlossen worden. Die Wiederholung des Verfahren war deshalb nötig, da die Planung des Inverstor nachmals verändert werden musste. Die Anlieferzone wurde dabei von der Ulrichstraße auf den Parkplatz des Grundstücks verlegt. Da der Bebauungsplan aber genau regelt, wo angeliefert werden darf, musste wegen der Änderung an den Planungen des Inverstors auch der Bebauungsplan daraufhin abgepasst werden. Anschließend konnte der Investor seinen Bauantrag beim Kreis Wesel einreichen. Dies hat er auch getan, nach Kenntnis der Gemeinde aber bisher keine Baugenehmigung erhalten. Auf die Erteilung dieser Genehmigung hat die Verwaltung keinen weiteren Einfluss.
Willy-Brandt-Platz
Für die Nachnutzung des ehemaligen Grundstücks des Feuerwehrgerätehauses wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Nach Abschluss dieses Wettbewerbs hat die Gemeinde das Grundstück bzw. die Grundstücke an den siegreichen Investor verkauft. Die Gemeinde hat sich dabei verpflichtet, die bauleitplanerischen Voraussetzung zu Umsetzung dieses Gebäudekomplexes zu schaffen. In diesem Fall wird ein vorhabendbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Das heißt alle Festsetzungen des Bebauungsplans spiegeln bereits das spätere Gebäude wieder. Bestandteil dieses Bebauungsplans sind die architektonischen Darstellungen des Investors. Es ist hier also äußerst wichtig, dass die geplante Bebauung vorab mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises abgestimmt wird. Dies soll dazu beitragen, dass der Bebauungsplan und die Gebäudeplanung auch in jedem Detail zueinander passen. Vor dieser Abstimmung hat die Verwaltung den ersten Teil ihrer Aufgabe bereits umgesetzt. In der noch ausstehenden Bürger- und Behördenbeteiligung müssten die Unterlagen des Bebauungsplans und der Gebäudeplanung also vollständig abgestimmt sein. Der Abstimmungsprozess zwischen Investor und Kreis Wesel läuft im Moment noch. Im Anschluss wird die Verwaltung den zweiten Teil ihrer Aufgabe umsetzten. Das abschließende Baugenehmigungsverfahren sollte dann sehr kurzfristig durchführbar sein.
Die beiden zuletzt beschriebenen Maßnahmen haben eines gemeinsam. In beiden Fällen hat der Investor, nachdem er die Grundstücke und ehemaligen Gebäude erworben hat, kurzfristig mit dem Abriss begonnen. Seitdem liegen viele dieser Flächen brach. Das ist sicherlich nicht schön, aus der wirtschaftlichen Betrachtung gerade bei der aktuellen Preisentwicklung im Bausektor aber durchaus nachvollziehbar.
Die Verwaltung hofft, mit dieser Stellungnahme die wichtigsten Fragestellungen beantwortet zu haben. Gerne werden aber auch weitere Fragen persönlich beantwortet. Nehmen Sie hierzu jederzeit mit der Verwaltung Kontakt auf.