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Abbruch von Gebäuden
Zuständig für Abbruchgenehmigungen ist die Bauaufsichtsbehörde in Wesel. Deshalb muss der Antrag auf Abbruchgenehmigung an die Kreisverwaltung Wesel eingereicht werden.
Zuständig für Abbruchgenehmigungen ist die Bauaufsichtsbehörde in Wesel. Deshalb muss der Antrag auf Abbruchgenehmigung an die Kreisverwaltung Wesel eingereicht werden.