Inhalt
Abwassergebühr
Die Gemeinde Alpen erhebt für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) Benutzungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Alpen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Satzung.