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Abwassergebühr
Die Gemeinde Alpen erhebt für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) Benutzungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Alpen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Satzung.
Sprechzeiten
- Montag: geschlossen
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag: geschlossen