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Allgemeiner Sozialer Dienst

Schwerpunktmäßig nimmt der ASD seine Aufgaben in der Einzelfallhilfe war. Im weiteren können Fragen zur elterlichen Sorge, zur Erziehung oder zur Entwicklung der Kinder erörtert werden.

Auch Trennungs- und Scheidungsberatung oder Umgangsrecht kann thematisiert werden.
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet Beratungen und / oder ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII an.
Im weiteren haben die Fachkräfte Aufsichts- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf das Kindeswohl zu erfüllen.

Der Allgemeine Soziale Dienst kann angesprochen werden:

  • von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21. Lebensjahr)
  • von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten
  • von Mitarbeitern/-innen der Schulen und Kindergärten
  • von Ärzten/-innen und Krankenhäusern
  • von Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Grundsätzlich kann sich jede Person an den Fachbereich Jugend wenden, wenn es ihres Erachtens im Interesse von Kindern und Jugendlichen liegt.

Ziele sind z. B.:

  • Umfassende Information und Abklärung der Problemlage
  • Lösung des Problems
  • Verselbständigung von Familien, bzw. Kindern und Jugendlichen
  • Berücksichtigung individueller Ziele
  • Angebot einer adäquaten Hilfe

Grundsätze sind z. B.:

  • Die Mitwirkung der beteiligten Bürgerinnen und Bürger ist erforderlich
  • Das soziale Umfeld bleibt, soweit möglich, erhalten
  • Vorhandene Ressourcen werden eingesetzt
  • Hilfe zur Selbsthilfe wird gefördert.

Zuständigkeit für die Gemeinde Alpen
Dienststelle Xanten:

Benjamin Backes
Sonsbecker Straße 27
46509 Xanten

Telefonnummer: 0281 2075814
Telefax: 0281 207675814
E-Mail: benjamin.backes@kreis-wesel.de

Öffnungszeiten (Dienststelle Xanten):
Montags, mittwochs, donnerstags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00Uhr
dienstags: 14:00 - 16:00 Uhr
freitags: 08:30 - 12:30 Uhr